Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Brasserie Schloss Paffendorf, DPB Event Management GmbH & Co. KG, Auf der Hüls 120, 52068 Aachen, (BSP)

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und gastronomischer Versorgung in unserem Haus, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BSP.
3. Mitarbeiter des Unternehmens sind zu mündlichen Vertragsabreden oder mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen nicht befugt, ergänzende oder schriftliche Vereinbarungen bedürfen insoweit der schriftlichen Bestätigung durch die BSP.
4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

II. Vertragsabschluss,-partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die BSP zustande. Unser Angebot bleibt freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selber bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch uns gegenüber.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

1. Die BSP ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3. Rechnungen der BSP sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges ist die BSP berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
4. Die BSP kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung auf ihre Leistungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können von den Parteien schriftlich vereinbart werden.

IV. Rücktritt des Kunden

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der BSP geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der BSP. Der Kunde haftet für jeden durch seinen Rücktritt entstehenden Mietausfall und sowie die bei Dritten veranlassten Leistungen, wenn diese vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden aufgrund Pflichtverletzungen der BSP ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder wenn dem Kunden ein sonstiges gesetzliches oder vertraglichesRücktrittsrecht zusteht.
2. Bei Rücktritt des Kunden vor der Veranstaltung macht die BSP folgenden pauschalierten Schadensersatz geltend: Bei Rücktritt des Kunden zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin, ist die BSP berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
3. Der Speisenumsatz berechnet sich wie folgt: Soweit kein spezieller Preis in der Angebotsbestätigung enthalten ist, wird für jeden der angegebenen Teilnehmer ein Betrag von 25,00€ zugrunde gelegt. Darüberhinaus eine Trinkumsatzpauschale von 20,00€ pro Teilnehmer.

V. Rücktritt der BSP

1. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel 3, Nr. 4 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die BSP zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die BSP berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) Höhere Gewalt oder andere von der BSP nicht zu vertretende Umstände die, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
c) Die BSP begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BSP in der Öffentlichkeit gefährden kann.
d) Bei berechtigtem Rücktritt der BSP entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die BSP die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BSP beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BSP beruhen. Einer Pflichtverletzung der BSP steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der BSP auftreten, wird die BSP bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die BSP rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss der BSPspätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die BSP diesen Abweichungen zu, so ist ein zusätzlicher Leistungsaufwand (Mitarbeiteraufwand) in Rechnung zu stellen.
4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der BSP, in diesen Fällen wird ein Deckungsbetrag in Rechnung gestellt.

VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit die BSP auf Veranlassung des Kunden, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe.

VIII. Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Sachen

1. Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen Zustimmung der BSP. Diese Dekorationsmaterialien müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, den örtlich zuständigen Brandschutz zu kontaktieren. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Danach ist die BSP berechtigt, es auf Kosten des Kunden entsorgen zu lassen.
2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in den Räumen der BSP. Die BSP übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

IX. Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die BSP kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

X. Haftung der BSP
1. Die BSP haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt.